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Bassler HausTechCare
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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen von Bassler HausTechCare in den Bereichen Heizung, Sanitär, Badsanierung, 3D- und CAD-Planung sowie Gesamtsanierungen und Generalunternehmeraufträge.

Stand: 22. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Bassler HausTechCare, Tom Bassler, Freiestrasse 55, 8610 Uster (nachfolgend «Bassler HausTechCare») und ihren Kundinnen und Kunden. Sie gelten, wenn in der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer anderen Vereinbarung auf sie verwiesen wird und sie der Kundschaft vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gelten die gesetzlichen Regeln. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten im Einverständnis mit der Kundschaft zustande.

Angaben in Prospekten, auf der Website oder in einer unverbindlichen Kostenschätzung stellen noch kein verbindliches Angebot dar.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung. Nicht enthaltene Zusatzarbeiten werden nach Rücksprache separat verrechnet. Zeigen sich während der Ausführung unvorhersehbare Umstände, notwendige Zusatzarbeiten oder Abweichungen der vorhandenen Bausubstanz, informiert Bassler HausTechCare die Kundschaft möglichst frühzeitig über die Auswirkungen auf Preis und Termin.

Geringfügige, technisch notwendige oder gleichwertige Änderungen bleiben zulässig, sofern sie für die Kundschaft zumutbar sind und den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen.

4. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Pläne, Bewilligungen und Zugänge zur Verfügung. Arbeitsbereiche müssen zugänglich und soweit nötig geräumt sein. Die Kundschaft informiert Bassler HausTechCare über bekannte Leitungen, verdeckte Installationen, Schadstoffe, besondere Gefahren und andere Umstände, welche die Arbeiten beeinflussen können.

Mehraufwand und Verzögerungen, die durch fehlende oder unrichtige Angaben, verspätete Mitwirkung oder nicht zugängliche Arbeitsbereiche entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

5. Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, gelten sie als Richttermine. Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten oder anderen nicht von Bassler HausTechCare zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen. Die Kundschaft wird über wesentliche Verzögerungen informiert.

6. Preise

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich Preise in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Regiearbeiten, Material, Anfahrt, Entsorgung und Leistungen Dritter werden gemäss Vereinbarung beziehungsweise effektivem Aufwand verrechnet.

Kostenschätzungen beruhen auf den bei ihrer Erstellung bekannten Umständen. Erforderliche Mehrleistungen oder nicht erkennbare Erschwernisse können zu Abweichungen führen.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Bassler HausTechCare kann bei grösseren Aufträgen Akonto- oder Teilzahlungen gemäss Offerte verlangen. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Fehlt eine Angabe, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Bassler HausTechCare kann die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen und weitere Arbeiten bis zur Zahlung aussetzen.

8. Abnahme und Mängel

Die Kundschaft prüft die ausgeführten Arbeiten nach Fertigstellung und meldet erkennbare Mängel möglichst rasch und nachvollziehbar. Bassler HausTechCare ist Gelegenheit zur Prüfung und, soweit geschuldet, zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben vorbehalten. Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere für normale Abnutzung, unsachgemässe Bedienung, mangelhaften Unterhalt, Eingriffe Dritter oder Schäden, die nicht durch die Leistung von Bassler HausTechCare verursacht wurden. Für Produkte und Komponenten Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Herstellerbedingungen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Haftung

Bassler HausTechCare haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Unbeschränkt bleibt die Haftung, soweit sie gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, insbesondere bei Personenschäden und zwingenden gesetzlichen Ansprüchen.

10. Rücktritt und Annullierung

Wird ein erteilter Auftrag durch die Kundschaft storniert oder kann er aus Gründen im Verantwortungsbereich der Kundschaft nicht ausgeführt werden, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, Verpflichtungen gegenüber Dritten und der daraus entstehende angemessene Aufwand zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Unterlagen und geistiges Eigentum

Offerten, Pläne, Skizzen, Berechnungen und andere Unterlagen von Bassler HausTechCare bleiben geistiges Eigentum von Bassler HausTechCare. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht ausserhalb des vereinbarten Projekts verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Uster, Kanton Zürich. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung. Es gilt diejenige Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss einbezogen wurde.

Frage zu den AGB?

Wir erläutern Ihnen die Bedingungen zu Ihrer Offerte gerne persönlich.

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